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| Status: | inactive |
| Date: | 24.10.2019 |
| Event: | Ricardo AG, Ricardo AG |
| Piracy Unauthorized use of swisswaffen.com image or text material |
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| Availability: | |
| Article no.: | 1089206068 |
| Seller: | Schwendi_91 |
| Category: | Startseite -> Sammeln & Seltenes -> Militär: Schweiz -> Militärmesser |
| Weapon: | Dagger Mod. 43 |
| Title: | Schweizer Ordonnanz Dolch Mod. 43 |
| URL: | https://www.ricardo.ch/de/a/schweizer-ordonnanz-dolch-mod.-43-1089206068/ |
| Serial Number: | 186649 |
| Price: | CHF | 150.00 | ||
| AVG2 (CH): | Patreon supporters only! | |||
| Notes swisswaffen.com: | Vollständiges und unerlaubtes Copy/Paste aus swisswaffen.com |
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| Description: |
| Schweizer Ordonnanz Dolch Mod. 43 Ich verkaufe den schweizer Ordonnanz Unter-Offiziers Dolch meines Grossvaters. Da er nicht gerade ein sozialer Mensch war und ich keine Verwendung habe für diesen Dolch, würde ich ihn gern loswerden. Der Dolch hatte bereits Flugrost, habe die Klinge mit Spezialwatte poliert und eingeölt. Im Vergleich zu anderen Ordonnanz-Dölche, die ich im Netzt sah, ist dieser hier doch im guten Zustand. Der Dolch ist nicht geschliffen und die Spitze ist leicht abgerundet. Verkauf nur an Erwachsene! Bei Zweifel erwarte ich eine Kopie der ID. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich. Ich fand eine detaillierte Beschreibung im Internet: Bajonett:Dolch Mod. 43 Hersteller:Elsener Schwyz und SIG Neuhausen Stück-Nummer: 186649 Erscheinungsjahr:1943 Länge (Gesamt):337 mm Klingenlänge:206 mm Benötigte Bewilligung:Obwohl die Klinge symetrisch ist und eine Länge von 21cm aufweist, was bedeutet, dass gemäss Waffengesetz eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Polizeibehörde notwendig wäre, ist gemäss Auskunft der Zentralstelle Waffen des FEDPOL von Anfang 2016 KEINE Bewilligung und Meldung notwendig, da es sich um eine Ordonnanzwaffe handelt. Siehe auch Waffenverordnung (WV, 514.541, Art. 10, 2). Der Dolch Mod. 43 (M43) für Offiziere und höhere Unteroffiziere verfügt über dreifach verschraubte Holzgriffschalen und eine zweischneidige Klinge ohne Hohlkehle. Die aus Stahlblech hergestellte Scheide ist schwarz lackiert und verfügt über einen Karabinerhaken zum Einhängen am einer speziellen Oese des Offiziersgurts. Die Schlagbänder für Offiziere sind weiss (Offiziersdolch), die Schlagbänder für höhere Unteroffiziere sind rot/weiss. Die Fäden der weissen Offiziersbänder wurden bis ca. 1959 aus Silberdraht hergestellt. Der Dolch wurde mittels Bundesratsbeschluss vom 4. November 1943 per 1. Januar 1944 eingeführt und ersetzte die Säbel und Degen. Bis ca. 1953 wurden die Dolche durch Elsener Schwyz (später mit dem Zusatz "Victoria") und SIG Neuhausen (Markierung N auf einem symbolisierten Gewehr) hergestellt. Von 1953 bis 1991 produzierte ausschliesslich Elsener Schwyz (markiert mit "Elsener Schwyz" oder später "Elsener Schwyz Victoria") die Dolche. Bei der Produktionseinstellung 1991 betrug die höchste Seriennummer 397'126, zusätzlich lieferte "Victorinox", wie die Firma nun hiess, 1'527 Stück unnummerierte Dolche aus. Scheiden, welche mit einem "S" markiert sind, wurden von der "Basler Eisenmöbelfabrik AG" in Sissach hergestellt. Die "Basler Eisenmöbelfabrik" lieferte die Scheiden für die bei Elsener hergestellten Dolche bis ca. 1985. Ab diesem Zeitpunkt stellte BAG Turgi die Scheiden her. Die Dolche M43 wurden auch als Offiziersdolche bei verschiedenen Polizeikorps eingesetzt; die Schlagbänder erhielten dabei die Farben der Organisation (z.B. die Farben der Kantonsflagge). Die unnummerierten Dolche von 1991 werden bei Polizeikorps an neu brevetierte Offiziere abgegeben (beispielsweise Stadtpolizei Zürich im Jahr 2015). Die Firma Elsener (Elsener Schwyz, Elsener Schwyz Victoria, Victorinox) hat umfangreiche Listen über die Nummerierung der Klingen geführt. Seitens SIG Neuhausen sind keine näheren Angaben vorhanden, lediglich die zugeteilten Nummernbereiche sind bekannt. Die nachstehenden Herstellungsdaten beziehen sich auf das Datum der Nummerierung der Klingen bei Elsener Schwyz. Nach der Klingenherstellung und Nummerierung konnten noch Monate vergehen, bis der fertige Dolch ausgeliefert wurde (z.B. mussten die Dolche noch geschärft, poliert und zusammengesetzt werden). Dies zeigt sich in den unregelmässigen Abständen zwischen den Nummerierungsprozessen. Gemäss aktuellem Waffengesetz gilt der Dolch Mod. 43 eigentlich als verbotene Waffe und würde demnach eine Ausnahmebewilligung für den Erwerb, analog einer Maschinenpistole oder eines Maschinengewehrs benötigen. Gemäss Emailauskunft der Zentralstelle Waffen des FEDPOL von Anfang 2016 dürfen die Dolch Mod. 43 jedoch ohne Bewilligung frei gehandelt werden, da es sich um eine Ordonnanzwaffe handelt (swisswaffen.com: o. S.). |
| Source: Ricardo AG (https://www.ricardo.ch) |
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Source: specialized literary, particularly 'Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Bände 3 und 4', 'Die Repetiergewehre der Schweiz, Christian Reinhart, Kurt Sallaz, Michael am Rhyn, Verlag Stocker-Schmid' and 'Schweizer Militärgewehre Hinterladung 1860 - 1990, Ernst Grenacher'
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