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| Status: | active |
| Date: | 26.04.2026 |
| Event: | Webseite http://www.progun.de, Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. |
| Availability: | |
| Article no.: | mpbvcheozr8o / 21p59f6f |
| Title: | HS-Produkt - XDM-9 Match 5.25 - 9mm Luger |
| URL: | https://www.progun.de/marketplace/uebersicht/21p59f6f_hs-produkt_xdm-9_match_525_-_9mm_luger.html |
| Price: | EUR | 350.00 | ||
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| Description: |
| HS-Produkt XDM-9 Match 5.25 - 9mm Luger Eine sehr gepflegte Pistole im neuwertigem Zustand Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 auf dem Marktplatz bereitgestellt. Für Hersteller- und Sicherheitsinformationen wenden Sie sich an den anbietenden Händler. Produktsicherheitsverordnung (Unternehmens-internes Regelwerk / SOP) für die HS Produkt XDM, Kaliber 9 mm Luger in deutscher Sprache erstellt. Sie konzentriert sich auf rechtliche Anforderungen, Risikomanagement, Prüf- und Dokumentationspflichten, Kennzeichnung, Verpackung, Rückruf- und Meldeverfahren sowie Verantwortlichkeiten. Ich zitiere die wichtigsten Rechtsquellen am Ende jeder relevanten Passage. Wichtig: Feuerwaffen unterliegen in der EU/Deutschland speziellen Gesetzen (Waffengesetz, Beschussgesetz) und der neuen allgemeinen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR / VO (EU) Nr. 2023/988). Für Hersteller/Importeure gelten daher zusätzliche Pflichten; CE-Kennzeichnung ist für Feuerwaffen nicht zwangsläufig anwendbar und in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Die folgenden Vorgaben sind als SOP / interne Produktsicherheitsverordnung zu verstehen — keine Gebrauchsanweisung zum Betrieb der Waffe. Quellen: EU-GPSR, deutsches WaffG, Beschussrecht, EU-Regelungen zu Kennzeichnung/Registrierung von Schusswaffen, Herstellerinformationen. hs-produkt.hr+4Industrie- und Handelskammer+4Gesetze im Internet+4 Produktsicherheitsverordnung — HS Produkt Pistole XDM, 9 mm Luger 1. Zweck und Geltungsbereich Diese Verordnung legt verbindliche Anforderungen an die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, den Vertrieb und die Überwachung der HS Produkt XDM (9×19 mm Luger) fest. Gilt für alle Mitarbeitenden und Vertragsfertiger, die an Entwurf, Produktion, Prüfung, Zulassung oder Vertrieb beteiligt sind. 2. Begriffsbestimmungen Hersteller: HS Produkt d.o.o. bzw. deren bevollmächtigte Vertriebsorganisation. Inverkehrbringen: Übergabe an den Endkunden/Vertrieb in der jeweiligen Rechtsordnung. Technische Dokumentation / Technische Akte: Produktakte gemäß GPSR mit Risikobewertung, Prüfergebnissen, Gebrauchsanleitung, Datenblättern, Konformitätserklärungen (sofern erforderlich). Beschussprüfung: gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Prüfung durch ein Beschussamt (ggf. national). BMU+1 3. Rechtsgrundlagen (Auszug) EU General Product Safety Regulation (VO (EU) Nr. 2023/988) — Pflichten von Hersteller/Importeur/Händler zur Gewährleistung sicherer Produkte. Industrie- und Handelskammer Deutsches Waffengesetz (WaffG) — Kennzeichnung, Zulassung, Handel, Aufbewahrungspflichten. Gesetze im Internet Beschussgesetz / Beschussämter — Prüfung und Zulassung von Schusswaffen und Munition. EAP Bayern EU-Recht zur Kennzeichnung und Registrierung von Schusswaffen (Traceability, Marking). Migration and Home Affairs 4. Verantwortlichkeiten Produktverantwortlicher (Chief Product Safety Officer / benannte Person): Gesamtverantwortung für Konformität, Technische Dokumentation, Risikobewertung, Freigaben und Meldepflichten. Qualitätsmanagement: Überwachung der Produktionsprozesse, Lieferantenqualifizierung, Reklamationsmanagement. Produktion / Fertigungspartner: Einhaltung der dokumentierten Herstellprozesse, Durchführung interner Prüfungen, Nachverfolgbarkeit. Rechts/Compliance: Prüfung nationaler Export/Import- und Vertriebsauflagen, Unterstützung bei Zulassungen/Registrierung. 5. Risikoanalyse & Sicherheitsanforderungen Durchführung einer formellen Risikobewertung (nach ISO 12100-ähnlichem Ansatz) für alle Gefährdungen, die von Baugruppe, Funktionsweise, Material oder Fehlanwendung ausgehen können (z. B. unbeabsichtigtes Abfeuern, Überdruck, Materialversagen, Handhabungsfehler, fehlerhafte Munition). Ergebnisse sind in der Technischen Dokumentation zu dokumentieren. Festlegung technischer Schutzmaßnahmen (mechanisch/baulich), sicherer Betriebs- und Wartungsanweisungen (nicht-betriebsbezogene Sicherheitsinformationen), sowie Warnhinweise. (Hinweis: hier keine betriebliche Bedienungs-/Funktionsanleitung, die zu gefährlicher Nutzung anleitet.) Industrie- und Handelskammer 6. Konstruktion, Materialien & Fertigungsqualität Verwendung nur freigegebener Materialien mit Rückverfolgbarkeit (Chargen, Lieferantennachweise). Herstellung nach freigegebenen Fertigungsplänen; Implementierung von Qualitätsprüfungen in definierten Prozessstufen (Eingangsprüfung, Zwischenprüfung, Endprüfung). Dokumentation aller Prüf- und Messprotokolle in der Fertigungsakte. 7. Prüfungen / Zulassungen Beschussprüfung: Vor Inverkehrbringen sind die national vorgeschriebenen Prüfungen durch zuständige Beschussämter bzw. Prüfstellen sicherzustellen (Beschussstempel, Konformitätsnachweise), wo gesetzlich vorgeschrieben. EAP Bayern Druck-/Sicherheitstests: Nach Herstellerangaben in Zusammenarbeit mit Prüfstellen; Prüfergebnisse werden in die Technische Dokumentation übernommen. Konformitätsbescheinigungen: Sofern für bestimmte Märkte vorgeschrieben, entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen bereithalten. 8. Kennzeichnung & Seriennummern Anbringung der gesetzlich geforderten Kennzeichnungen (Herstellerangabe, Seriennummer, Kaliberangabe, Herstellungsland) entsprechend nationalen Vorgaben. (In der EU müssen Schusswaffen traceable markiert und in nationalen Registern geführt werden; CE-Kennzeichnung kann für Feuerwaffen ausgeschlossen sein — keine automatische Anbringung ohne rechtliche Prüfung). Migration and Home Affairs+1 9. Gebrauchsanleitung / Warnhinweise Lieferumfang: Kurz-Sicherheitsinformation (sicher lagern/Transport, nur zugelassene Nutzer, Hinweise zu Pflege/Wartung durch qualifiziertes Personal), Anforderungen an sichere Aufbewahrung/Transporte. Bedienungsanleitung darf keine sicherheitskritischen Handlungsanweisungen enthalten, die gesetzliche Bestimmungen verletzen; stattdessen allgemeine Sicherheitsmaßnahmen und Verweise auf autorisierte Servicestellen. Sprachversionen: Deutsche Anleitung für Vertrieb in DE, zusätzlich in Landessprache der jeweiligen Vertriebsländer. 10. Verpackung, Lagerung und Transport Verpackung so gestalten, dass unerlaubter Zugriff/Eigengebrauch beim Transport verhindert wird (z. B. versiegelte Versandverpackung an autorisierte Händlern/Behörden). Lagerung nach internen Sicherheitsvorgaben und nationalen gesetzlichen Anforderungen (z. B. gesicherte Lagerbereiche, Zutrittskontrolle). Transport nur über autorisierte und dokumentierte Logistikpartner; Einhaltung nationaler Export-/Importvorschriften. 11. Marktüberwachung, Vorfall- und Beschwerdemanagement System zur Erfassung von Rückmeldungen, Vorkommnissen und Sicherheitsvorfällen (inkl. Near-misses). Alle sicherheitsrelevanten Vorfälle sind zu dokumentieren, zu analysieren und — falls gesetzlich vorgeschrieben — den zuständigen Behörden zu melden. Bewertungsprozess: Sofortprüfung, Risikobewertung, Entscheidung über Maßnahmen (Sicherheitsinformation, Rückruf, Modifikation), Implementierung von Korrekturmaßnahmen. 12. Rückruf- und Abhilfemaßnahmen Rückrufplan mit klaren Rollen, Kommunikationsvorlagen (für Behörden, Händler, Endnutzer), Logistik für Rücknahme und Sicherstellung, Kriterien für Art und Umfang eines Rückrufs. Dokumentation aller Maßnahmen und Nachverfolgung bis zur Wirksamkeitsprüfung. 13. Technische Dokumentation (Technische Akte) Die Technische Dokumentation muss mindestens enthalten: Produktbeschreibung und Spezifikationen (Modell XDM, 9×19 mm). hs-produkt.hr Ergebnisse der Risikoanalyse und angewandte Schutzmaßnahmen. Prüfberichte (Beschussamt, sicherheitstechnische Prüfungen). EAP Bayern Fertigungs- und Prüfpläne, Qualitätsunterlagen. Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise. Nachweis der Überwachung nach Inverkehrbringen (Monitoring, Vorkommnisberichte). Verantwortliche Personen und Herstelleradresse. 14. Schulung & Qualifikation Regelmäßige Schulungen für Fertigung, Qualitätskontrolle, Vertrieb, Kundendienst zu gesetzlichen Anforderungen, produktsicherheitsrelevanten Abläufen und Meldepflichten. Sensibilisierung zur rechtssicheren Kommunikation gegenüber Endnutzern und Behörden. 15. Lieferanten- und Outsourcing-Kontrolle Lieferantenqualifizierung: Audit, Qualitätsvereinbarungen, Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit. Fremdfertigung nur nach schriftlicher Vereinbarung; Fertigungsüberwachung und Abnahme durch das QM. 16. Audits & Management Review Interne Audits (jährlich) zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verordnung. Management-Review zur Bewertung der Wirksamkeit, Änderungen nach Vorfällen oder regulatorischen Neuerungen. 17. Änderungen / Revision der Verordnung Diese Verordnung ist mindestens jährlich oder bei relevanten Rechtsänderungen/Vorfällen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Verantwortlich: Produktverantwortlicher / Legal & Compliance. Anhänge (Vorlagen & Checklisten) A: Muster-Risikobewertungsformular B: Checkliste Beschussprüfung / Prüfberichte (Einreichungs- und Ablageformat) C: Vorlagen für Sicherheitsinformationen / Händler-Meldungen D: Rückruf-Ablaufplan (Kommunikationsfluss, Schlüsselkontakte) Quellen / weiterführende Links (Auswahl) EU — General Product Safety Regulation (GPSR) / VO (EU) Nr. 2023/988 — Wirkung ab 13.12.2024 (Infos national). Industrie- und Handelskammer+1 Deutsches Waffengesetz (WaffG) — Kennzeichnungspflichten, Handel, Besitz. Gesetze im Internet Beschussgesetz / Praxis der Beschussämter (Prüfungen von Schusswaffen und Munition). EAP Bayern EU-Policy zu Marking/Traceability für Schusswaffen. Migration and Home Affairs HS Produkt — Hersteller-Informationen zu XDM-Modellen. hs-produkt.hr Büchsenmacher Niemann Michael Niemann Dorfstr. 23 21442 Tangendorf (Niedersachsen) 04173 / 511488 016094658427 04173 / 511489 www.buechsenmacher-niemann.de |
| Source: Progun.de (http://www.progun.de) |
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