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Bewilligungen für den Erwerb von Waffen in der Schweiz (30.12.2015)

Das Feld "Benötigte Bewilligung" bezieht sich auf den Kauf/Verkauf der jeweiligen Waffe:
- innerhalb der Schweiz
- unter Schweizer Bürgern bzw. ausländische Bewohner mit Aufenthaltsbewilligung "C" (Ausnahmen unten)
 
Ausnahmen für ausländische Bürger gemäss Waffenverordnung (Stand März 2014):
"Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten, (Art. 7 WG)
1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:
a. Serbien;
c. Bosnien und Herzegowina;
d. Kosovo;
f. Mazedonien;
g. Türkei;
h. Sri Lanka;
i. Algerien;
j. Albanien."
 
Es werden folgende Bewilligungstypen unterschieden:
- GER: Keine Bewilligung notwendig
- GER: Bewilligung: Vertrag
- GER: Bewilligung: Waffenerwerbschein
- GER: Bewilligung: Ausnahmebewilligung gross